Verfahrensbeschreibung
Der Arbeitgeberservice der BKK Herkules ist Ihr "direkter Draht", wenn es um kompetente Antworten, Tipps und Informationen zum Sozialversicherungsrecht geht.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu:


Beitragskonto und Meldeverfahren
der versicherungsrechtlichen Beurteilung Ihrer Mitarbeiter
dem aktuellen Krankenkassenwahlrecht
 allgemeine Arbeitgeberinformation

und übersenden Ihnen natürlich die hierzu notwendigen Formulare.

Sollten Sie weitere Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeit Ihrer Arbeitnehmer haben (z.B. Dauer der Entgeltfortzahlung und Vorerkrankungszeiten) verbinden wir Sie gerne mit den dafür zuständigen Sachbearbeitern.


Die BKK Herkules ist kompetent für Ihre Anliegen als Arbeitgeber da.



Beitragskonto eröffnen

Wenn Sie erstmalig ein Beitragskonto bei unserer BKK eröffnen, benötigen wir von Ihnen den  Arbeitgeberfragebogen vollständig ausgefüllt zurück. Bitte beachten Sie, dass uns der  Beitragsnachweis mindestens zwei Tage vor der jeweiligen Fälligkeit vorliegen muß. Hierbei ist eine maschinelle Übermittlung vom Gesetzgeber vorgesehen. Sofern Sie nicht am Beitragseinzugsverfahren per Lastschrift teilnehmen, muß uns der Beitragsnachweis am Fälligkeitstag vorliegen.

Die Beiträge werden in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag fällig und müssen bis zu diesem Fälligkeitstermin unserem  Konto gutgeschrieben sein.
Freiwillige Beiträge sind jeweils zum 15. des Folgemonats fällig, für den sie geschuldet werden.

Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten, wenn Sie die Beiträge per Scheck zahlen.


Arbeitgeberservice Verfahrensbeschreibung - Ihre Ansprechpartner:

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