Voraussetzungen zur Mitgliedschaft

Wir bieten Ihnen viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft bei der BKK Herkules.

Neben Zusatzleistung und Service bieten wir Ihnen viele nützliche und attraktive Extras an. Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich.  

Wer kann Mitglied der BKK Herkules werden?

Mitglied der BKK Herkules können Sie werden,

wenn Ihr Wohn- oder Beschäftigungsort in Hessen, Niedersachsen oder Bayern liegt oder
wenn Ihr Ehepartner bereits Mitglied der BKK Herkules ist oder
wenn Sie bisher als Angehöriger beitragsfrei mitversichert waren und diese Familienversicherung endet.



Willkommen in der BKK Herkules.


Scheiden Sie aus der Versicherungspflicht aus, weil Ihr Einkommen eine bestimmte Verdienstgrenze überschreitet (2012 = 50.850,- € jährlich), können Sie selbstverständlich Ihre BKK Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.


Der Weg zur BKK Herkules:

Ein Wechsel der Krankenversicherung ist auch für Versicherungspflichtige jederzeit möglich ist. Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam - gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, also nach zwei Kalendermonaten. An die Wahl sind Sie grundsätzlich 18 Monate gebunden.


Notwendige Schritte:

Damit Sie Mitglied der BKK Herkules werden, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene   Mitgliedsschaftserklärung.
Wenn Ihre Familienangehörigen kostenlos mitversichert werden sollen, dann benötigen wir den vollständig ausgefüllten  Antrag auf Familienversicherung.
Die Kündigungsbestätigung (im Original) der letzten Krankenkasse.
Wenn Sie freiwillig versichert sind und die Krankenkassenbeiträge selbst zahlen, benötigen wir die  Einkommensanfrage und die  Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse immer schriftlich vorzunehmen. Gleichzeitig können Sie bei der BKK Herkules schriftlich den Beitritt mit der   Mitgliedsschaftserklärung erklären. Sobald uns die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse vorliegt, stellen wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber aus. Ihr Arbeitgeber meldet Sie daraufhin bei der BKK Herkules an.


Ein Beispiel:

Kündigung der bisherigen Krankenkasse am 30.06.2012.

Beitrittserklärung zur BKK Herkules und Vorlage der Kündigungsbestätigung am 10.07.2012.

Die BKK Herkules stellt die Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.

Beitritt ist wirksam zum 01.09.2012.


Sonderkündigungsrecht:

Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen gilt die "Bindungswirkung" von 18 Monaten nicht.
Den Zusatzbeitrag müssen Sie während der Künigungsfrist nicht bezahlen.


Ein Beispiel:

Erhebung des Zusatzbeitrags zum 01.07.2012.

Kündigung bis 30.09.2012 möglich.

Kündigung wird wirksam zum 30.09.2012, wenn Sie dem Arbeitgeber rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung der BKK Herkules vorlegen. Sie werden ab 01.10.2012 Mitglied der BKK Herkules.
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