Zusatznutzen: "Das Plus der BKK Herkules"
AKTIVkuren in Europa

Mit der Erweiterung der EU in den letzten Jahren und der Aufnahme der Länder Tschechien, Polen und Ungarn sind traditionsreiche Heilbäder wieder ins Zentrum Europas gelangt. Dem wachsenden Interesse an osteuropäischen Kurorten nachkommend, wurde das Programm "BKK AktivKuren" entwickelt.

AktivKuren ist ein ambulantes Vorsorge- und Reha Programm, das Ihnen in 21 Tagen Unterstützung zur Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit gibt und für mehr Lebensqualität steht.

Qualifizierte Ärzte und erfahrene Therapeuten sorgen für eine je nach Erkrankung und Belastungsfähigkeit angemessene Heilbehandlung. Sie absolvieren das Therapieprogramm gemeinsam mit weiteren Patienten. Auch für kurbegeleitende Maßnahmen ist gesorgt, damit Sie das Umfeld der schönen europäischen Kurlandschaften genießen können.

Wir sind überzeugt, Ihnen hier ein qualitativ hochwertiges und vom Preis-Leistungsverhältnis her interessantes Angebot anbieten zu können. Mehr zu den Programmen, Standorten und Preisen erhalten Sie direkt von Ihrem zuständigen Kundenberater.


Wir bieten Ihnen mit AktivKuren ein ambulantes Vorsorge- und Reha Programm.



BKK-Aktivwochen: Innovatives Vorsorgeangebot der BKK Herkules

Warum nicht einmal die schönsten Wochen des Jahres für die Gesundheit nutzen?
Die BKK-Aktivwoche - ein in Deutschland einzigartiges Angebot - verbindet Erholung mit qualifizierten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.

Die Wissenschaftler sind sich einig: Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen sind zu einem großen Teil vom eigenen Verhalten abhängig. Dabei sind jedoch Verhaltensänderungen oftmals nur mit fremder Hilfe möglich. Dazu kommt, dass berufliche und familiäre Pflichten manchmal nur wenig Spielraum für Sport, Fitness und Entspannung lassen. Bei den BKK-Aktivwochen steht dies im Mittelpunkt - ein echter Pluspunkt für die Gesundheit.

Die BKK-Aktivwoche, die in ausgewählten Kurorten durchgeführt wird, ist eine besonders erfolgreiche und bewährte Maßnahme zur Gesundheitsförderung. Die Teilnehmer erleben ein interessantes und aktives Programm von Entspannungstraining, Wirbelsäulengymnastik und Wanderungen bis hin zu Belastungstests am Fahrradergometer und vielem mehr.

Für unsere Versicherten, die das Gesundheitsprogramm absolvieren und eine regelmäßige Teilnahme nachweisen können, übernehmen wir 160,00 € bzw. 110,00 € für Kinder von 4 bis 14 Jahren. Ein aktuelles Programm können Sie direkt von uns erhalten.


Häusliche Krankenpflege:

Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt.


Haushaltshilfe:

Die BKK-Herkules gewährt, soweit nicht arbeitsrechtliche Regelungen eine entsprechende Leistung vorsehen, auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von vier Wochen im Kalenderjahr gewährt. Dabei behalten wir uns eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Haushaltshilfe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Ferner weisen wir darauf hin, dass Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10%, max. 10,00 €, mind. jedoch 5,00 € kalendertäglich zu leisten haben. Diese Zuzahlung ziehen wir direkt von dem Erstattungsbetrag ab.


Homöopathie

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte, der Deutsche Apothekerverband und die BKK Herkules unterzeichneten einen Vertrag zur integrierten Versorgung.

Die Versicherten der BKK Herkules können Behandlungen mit klassischer Homöopathie bei den teilnehmenden Kassenärzten - sie verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie - in Anspruch nehmen. Der Vertrag umfasst folgende ärztliche Leistungen: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung. Lediglich homöopathische Arzneimittel müssen in der Regel vom Patienten selbst bezahlt werden.

Weitere detaillierte Informationen zu dem Vertrag erhalten direkt von Ihrem zuständigen Kundenberater.


Die Versicherten der BKK Herkules können Behandlungen mit klassischer Homöopathie bei den teilnehmenden Kassenärzten in Anspruch nehmen.



Hospiz-Betreuung:

Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.

Der Zuschuss beträgt kalendertäglich 6% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV und darf zusammen mit den Leistungen anderer Sozialleistungsträger die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten (= 151,20 €).


Kostenerstattung:

Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Betriebskrankenkasse Kostenerstattung für Leistungen wählen, die sie von Leistungserbringern nach dem Vierten Kapitel des SGB V in Anspruch nehmen. Dabei hat jeder Versicherte selbst, sofern er das 15. Lebensjahr vollendet hat, die Wahl schriftlich zu erklären. Die Wahl kann auf den Bereich der ambulanten Behandlung beschränkt werden. Die Versicherten sind an die Wahl der Kostenerstattung mindestens 1 Jahr gebunden. Um voreilige Entscheidungen der Versicherten zu vermeiden, erhalten die Versicherten vor ihrer Wahlentscheidung eine ausführliche Beratung über die Folgen, die sich hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und der zeitlichen Bindung an den gewünschten Bereich (ambulant oder ambulant und stationär) der Kostenerstattung sowie der weiteren satzungsmäßigen Verfahrensmodalitäten ergeben.

Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sach- oder Dienstleistung zu tragen hätte. Der Erstattungsbetrag ist um die den Krankenkassen bei der Vergütung von Sachleistungen zustehenden Rabatte (z.B. Apothekenrabatt, Herstellerrabatt, ...), die gesetzlichen Eigenbeteiligungen und 5% mindestens 2,50 € und maximal 25,00 € für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung zu kürzen.


Schutzimpfungen:

Ergänzend zu den Schutzimpfungen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt werden, übernimmt die BKK Herkules die Kosten für Schutzimpfungen im Rahmen von Verträgen zwischen den Landesverbänden der BKK und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), soweit die BKK beigetreten ist.

Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen werden von der BKK Herkules 100 % der Kosten, höchstens aber der Betrag, der bei einer vertragsärztlichen Behandlung entstanden wäre, erstattet.

Die Kosten dürfen nicht erstattet werden, wenn der Arbeitgeber diese Impfung zahlen muss, die Impfung im Rahmen der Verträge zwischen den Landesverbänden der BKK und den KV durchgeführt werden kann oder wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes notwendig ist.


Primärprävention:

Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands erbringen wir folgende Leistungen zur primären Prävention:

Kurse zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion,
Kurse zur Förderung des Muskel-Skelettsystems,
Kurse zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung,
Kurse zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht,
Kurse zur Stressreduktion und
Kurse zur Nikotin-Entwöhnung und anderer Suchtmittel.

Leistungen, die die BKK Herkules selbst erbringt, werden ohne Kostenbeteiligung durch die Versicherten gewährt. Für Leistungen von Fremdanbietern werden, sofern die im Handlungsleitfaden aufgeführten Qualifikationskriterien erfüllt sind, 80 % der entstandenen Kosten, maximal aber 150,00 €.


Kurmaßnahmen:

Bei ambulanten Vorsorgekuren übernimmt die Betriebskrankenkasse für die übrigen Kosten der Kur einen Zuschuss in Höhe von 13,00 € täglich. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 € täglich. Bei Vorsorgekuren für Mütter, übernimmt die Betriebskrankenkasse die Kosten der Kur. Die Versicherten haben lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10,00 € je Kalendertag zu zahlen.


Und außerdem:

Kostenlose   Impfberatung bei Auslandsreisen und Vergünstigungen bei Vorlage Ihrer Versichertenkarte, z.B.:

24 - Stunden - Service über die Homepage der BKK Herkules
Kostenlose, amtliche Beglaubigungen von Kopien
Hilfe bei Behandlungsfehlern
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